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28. Mai 2024 Pressemitteilung

EU-Lieferkettengesetz nimmt letzte Hürde - Paradigmenwechsel beim Menschenrechts- und Umweltschutz

Große Unternehmen in der EU müssen in ihren Lieferketten zukünftig auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinwirken. Der Rat der Europäischen Union hat die entsprechende Richtlinie, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, heute final beschlossen. Damit endet ein monatelanges politisches Tauziehen, bei dem auf deutscher Seite insbesondere die FDP das Vorhaben zu Fall bringen wollte. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, das Vorhaben in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung muss das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz entsprechend anpassen.

„Die Zeit der Ausreden ist vorbei: Die EU verpflichtet erstmals Unternehmen, in ihren Lieferketten Verantwortung für Mensch und Umwelt zu übernehmen. Der heutige Tag markiert einen Paradigmenwechsel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Unternehmen. Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in Lieferketten arbeiten”, kommentiert Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz.

„Trotzdem ist die Richtlinie an vielen Stellen hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Besonders betrübt uns, dass entgegen der Ambitionen des Europäischen Parlaments keine klimabezogenen Sorgfaltspflichten in ihr enthalten sind. Auch die Vorschriften zum Klimaplan sind trotz inhaltlicher Nachschärfungen bemerkenswert lasch. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, zumindest nicht ausdrücklich sanktioniert werden können. Dabei sollte die Richtlinie doch gerade ein Schritt weg von Versprechen und hin zu Taten sein”, kritisiert Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). 

Das EU-Lieferkettengesetz geht insbesondere im Bereich der zivilrechtlichen Haftung über das bestehende deutsche Gesetz hinaus: Bei Menschenrechtsverletzungen, die eindeutig von Unternehmen verursacht wurden, erhalten Betroffene zukünftig die Möglichkeit, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen. Die Bundesregierung muss das Lieferkettengesetz an dieser Stelle nachschärfen. In anderen Punkten bleibt die EU-Richtlinie hinter dem deutschen Gesetz zurück: So erfasst sie Unternehmen nur, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufweisen – eine Schwelle, die im deutschen Gesetz nicht vorgesehen ist. 

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt: „Die deutsche Bundesregierung muss das Gesetz nun zügig in deutsches Recht überführen und konsequent umsetzen. Gemeinsam mit unseren weltweiten Partnern werden wir den zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen unterstützen.Wenn europäische Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten Verantwortung tragen, steht den Menschen nun endlich der Klageweg vor europäischen Gerichten offen.“

Die Initiative Lieferkettengesetz hat heute eine Analyse der Unterschiede zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Bundesregierung veröffentlicht. AWO International ist Teil des zivilgesellschaftlichen Bündnisses, in dem sich mehr als 140 Organisationen seit 2019 erfolgreich für ein deutsches und später für ein europäisches Lieferkettengesetz eingesetzt haben.

Weiterführende Informationen:

“Was liefert das EU-Lieferkettengesetz?” - Kurzbewertung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) der Initiative Lieferkettengesetz

 

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