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Fragen und Antworten zur Seenotrettung im Mittelmeer

Hier haben wir relevante Fragen und Antworten zur zivilen Seenotrettung und über unser Engagement im Mittelmeer zusammengefasst. Sie können uns bei Fragen jederzeit kontaktieren.

Warum engagiert sich AWO International in der Seenotrettung im Mittelmeer?

Humanitäre Hilfe braucht es dort, wo Menschen unverschuldet in Not geraten sind und sich nicht selber helfen können. Menschen, die sich auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer machen, fliehen vor humanitären Krisen und riskieren mangels Alternativen ihr Leben. Als humanitäre Organisation ist es unsere Pflicht Menschen in Not bedingungslos zu helfen, unabhängig von Herkunft, Zugehörigkeit und Fluchtgründen. AWO International ist eine der ersten deutschen Organisationen, die SOS MEDITERRANEE unterstützen.

Warum ist eine zivile Seenotrettung wichtig?

Die zivile Seenotrettung ist notwendig, weil es an Rettungskapazitäten im Mittelmeer fehlt. Zudem unterscheidet sie sich von anderen Formen der Seenotrettung, da sie sich ausschließlich dem Retten von Menschen in Seenot verpflichtet und keine anderen politischen Ziele verfolgt. Die zivile Seenotrettung informiert die europäische Öffentlichkeit über die Realität von Flucht und Migration im Mittelmeer.

Wie steht ihr zu dem Vorwurf, dass die zivile Seenotrettung den Schleppern und Schleusern in Hände spielt?

Menschen in Not zu helfen und humanitäre Hilfe zu leisten hat nichts mit Schlepperei zu tun. Jeder Rettungseinsatz wird in Abstimmung der verantwortlichen Behörden angestimmt. Die Crew der Aquarius handelt dabei nach Recht und Gesetz. Es gibt weder Kontakt zu Schleppern noch irgendeine Form der Zusammenarbeit.

Auch der sogenannte Pull-Effekt – also, dass durch die zivile Seenotrettung mehr Menschen fliehen oder dazu animiert werden – wurde zum Beispiel durch eine Studie der Oxford-Universität oder einer Untersuchung „Blaming the rescuers“ der an der Universität von London angesiedelten Initiative Forensic Oceanography widerlegt. Die zivile Seenotrettung ist keine Ursache dafür, dass Menschen fliehen, sondern eine Reaktion auf das Massensterben im Mittelmeer.

Wie unterstützt AWO International die Seenotrettung im Mittelmeer?

AWO International unterstützt die Arbeit von SOS MEDITERRANEE und dem Schiff Aquarius finanziell, damit die Rettungseinsätze stattfinden können. Als institutioneller Partner von SOS MEDITERRANEE informieren wir die Öffentlichkeit und insbesondere unser AWO-Umfeld über das Thema Seenotrettung im Mittelmeer und unterstützen die anwaltschaftliche Arbeit. SOS MEDITERRANEE ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich ausschließlich durch Spenden.

Wie läuft ein Rettungseinsatz ab?

Für die Koordination der Rettungseinsätze auf dem Mittelmeer war bisher die italienische Seenotleitstelle (MRCC) in Rom zuständig. Inzwischen wurde die Koordination an die libysche Küstenwache übergeben. Ein Seenotfall wird entweder von der Besatzung der Aquarius an die zuständige Seenotleitstelle gemeldet, die das Schiff dann gegebenenfalls mit der Rettung beauftragt oder ein Seenotfall geht direkt bei der Seenotleitstelle ein und weist die Aquarius an, zu retten.

Das Rettungsteam nähert sich mit Beibooten dem betroffenen Boot und nimmt Kontakt mit den Menschen an Bord auf. Nachdem an alle Rettungswesten verteilt wurden, beginnt das Team, die Menschen in kleinen Gruppen an Bord der Beiboote zu nehmen. Medizinische Notfälle werden zuerst evakuiert, anschließend Kinder, Frauen und dann Männer. „Ärzte ohne Grenzen“ stellt als Partner die medizinische Versorgung sicher, bis die Aquarius einen sicheren Hafen erreicht und die Geretteten von Bord gehen können.

Warum werden die Menschen nach Europa gebracht?

Nach internationalem Seerecht müssen Menschen nicht nur aus Seenot gerettet, sondern dann auch an einen sicheren Ort gebracht werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Menschen Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung erhalten und dass keine Gefahr weiterer Verfolgung besteht. Diese Kriterien treffen nicht auf alle Staaten an der nordafrikanischen Küste zu – insbesondere nicht auf Libyen. In Tunesien beispielsweise gibt es kein Asylgesetz. Eine Rückführung in diese Länder würde damit einen Verstoß gegen das international gültige Nicht-Zurückweisungsgebot (non-refoulement) darstellen.

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