Am 11. Juni 2021 verabschiedete der Bundestag endlich das Lieferkettengesetz - Ein wichtiger Schritt für Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten. An vielen Stellen greift das Gesetz allerdings zu schwach und muss nachgebessert werden.
Das sogenannte „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ tritt erst 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.
Seit September 2019 unterstützen wir die Initiative Lieferkettengesetz als eine von 128 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen.
Wir freuen uns über diesen ersten Erfolg und danken unseren Mitgliedern und Freund*innen für ihre Unterschrift und Ihr Engagement für Menschenrechte und Umweltschutz,
so Rudi Frick, Vorsitzender AWO International
Die Initiative Lieferkettengesetz fasst zusammen, was das neue Gesetz liefert – und was nicht:
- leitet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel ein: Weg von rein freiwilliger Corporate Social Responsibility hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben für Unternehmen.
- legt Sorgfaltspflichten fest, die sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) orientieren und grundsätzlich die gesamte Lieferkette erfassen.
- legt Unternehmen bestimmte umweltbezogene Pflichten auf.
- regelt eine solide behördliche Durchsetzung, nach der eine Behörde die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert und Nichteinhaltung sanktioniert. Dadurch sollen Unternehmen ihr Verhalten ändern und vorsorgende Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden.
- unterläuft in Bezug auf die Reichweite der Sorgfaltspflicht, die Beteiligung von Betroffenen am Sorgfaltsverfahren sowie auf die Wiedergutmachung zum Teil die Vorgaben der UNLP.
- schafft neben den bestimmten umweltbezogenen Pflichten keine Generalklausel, die auch Biodiversität und Klimaauswirkungen berücksichtigt.
- schafft keine eigene Anspruchsgrundlage für Betroffene, um einfacher Schadensersatz für erlittene Schäden vor deutschen Gerichten einklagen zu können.
Die Initiative Lieferkettengesetz erwartet von der künftigen Bundesregierung, dass sie das Gesetz entsprechend nachbessert und dass sie sich auf EU-Ebene für ein Lieferkettengesetz einsetzt, das die oben genannten Schwachstellen behebt. Im Kampf gegen abgeholzte Regenwälder, gegen Kinderarbeit auf Plantagen oder brennende Textilfabriken in den Lieferketten deutscher Unternehmen sind wir also noch lange nicht am Ziel. Aber: Mit dem Lieferkettengesetz sind wir endlich am Start!