Seenotrettung und humanitäre Hilfe dürfen in und von Deutschland nicht kriminalisiert und behindert werden!
Durch die Änderung in § 96 Aufenthaltsgesetz könnten Seenotrettung und andere humanitäre Unterstützungshandlungen für Personen auf der Flucht in Zukunft mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren strafbewehrt werden.
Deshalb fordert die AWO in der gemeinsamen Stellungnahme das Bundesinnenministerium auf, die Regelung zur Kriminalisierung der Seenotrettung zurückzunehmen und eine humanitäre Klausel im Gesetz festzuschreiben, um Sanktionen gegen humanitäre Hilfe auszuschließen.
Gemeinsame Stellungnahme: Kriminalisierung von Seenotretter*innen verhindern!
Kurzgutachten zur Kriminalisierung der Seenotrettung
Verfasser / Kontakt AWO Bundesverband:
Manuel Armbruster
Referent für Flucht und Asyl
Kontakt AWO International:
Clara Faust
Fundraising / Projektmanagerin Seenotrettung