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31. Mai 2022 News

Hochwasserhilfe: Unterstützung beim Eigenanteil der Wiederaufbauhilfe

Bei der staatlichen Wiederaufbauhilfe des Landes NRW müssen Hochwassergeschädigte einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent leisten. Gemeinsam mit Aktion Deutschland Hilft unterstützen wir Hochwasserbetroffene durch Spendenmittel dabei, den Eigenanteil zu stemmen.

Ein Pavillon steht auf einem gepflasterten Platz. Ein Schild steht davor, auf dem auf die Hochwasserhilfe der AWO aufmerksam gemacht wird und Kontaktinformationen stehen.
Auch bei einem Freilufttheater im Rahmen der Hochwasserhilfe wurde auf die Unterstützungsmaßnahmen der AWO hingewiesen.

Nach den finanziellen Sofort- und Einzelfallhilfen in den ersten Monaten nach der Flutkatastrophe, konzentrieren wir uns nun auf mittel- und langfristige Hilfsmaßnahmen. In den schwer betroffenen Regionen haben wir dazu Büros aufgebaut, um langfristig von der Flut betroffene Menschen begleiten, beraten und entlasten zu können. Dort unterstützen unsere Berater*innen schon länger bei der Antragsstellung für staatliche Wiederaufbauhilfen. Angesichts der immensen Schäden kann der Eigenanteil (20 Prozent) sehr hoch ausfallen. Über die AWO Bezirksverbände Niederrhein, Mittelrhein und Westliches Westfalen können Hochwassergeschädigte aus Nordrhein-Westfalen Spendenmittel von Aktion Deutschland Hilft und AWO International beantragen, um den Eigenanteil der staatlichen Wiederaufbauhilfe zu kompensieren. Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass  

a) ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe beim Land NRW gestellt wurde und 

b) der Wohnraum zerstört wurde und/oder 

c) die wirtschaftliche Situation die Unterstützung aus Spendenmitteln zulässt. 

Zuwendungen können ausschließlich an natürliche Personen infolge von Schäden für selbstgenutzte Wohnräume und ggf. Hausrat ausbezahlt werden. Flutbetroffene, die sich für Förderungen interessieren – auch wenn sie unsicher sind, ob sie die Kriterien erfüllen - können sich jederzeit gerne an den jeweils zuständigen Bezirksverband bzw. an die AWO-Hochwasserbüros vor Ort wenden. 

 

AWO-Hochwasserhilfe: Flutbüros und Ansprechpartner*innen in NRW

Kölner Str. 10, 53937 Schleiden-Gemünd 
Frau Elisa Frauenkron, mobil: 0172 257 14 47, E-Mail: e.frauenkronprotect me ?!awo-bm-euprotect me ?!.net

Gutenbergstraße 52, 52249 Eschweiler 
Frau Monika Medic, Mobil: 0177 878 96 74, E-Mail: m.medicprotect me ?!awo-aachen-landprotect me ?!.de 
Frau Inga Keller, Mobil: Inga Keller, Mobil: 0177 878 98 73, E-Mail: i.kellerprotect me ?!awo-aachen-landprotect me ?!.de

Schumannstraße 4, 53721 Siegburg 
Frau Uta Göpfert, Tel.: 0173 173 89 39, E-Mail: uta.goepfertprotect me ?!awo-bnsuprotect me ?!.de 

Hüttenstraße 27, 51766 Engelskirchen 
Frau Eva Kring, Tel.: 02263 96 24 -0, E-Mail: e.kringprotect me ?!awo-rhein-oberbergprotect me ?!.de

Grabenstraße 13, 58095 Hagen 
Frau Sabine Krimpmann, Tel.: 02331/340990, E-Mail: hochwasser@awo-ha-mk.de

Wenden Sie sich bitte per Mail an: hochwasserprotect me ?!awo-niederrheinprotect me ?!.de (Ansprechpartner: Andreas Wiemers)

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