Wer kann Mitglied bei AWO International werden?

 

Nach § 4 der Satzung können ausschließlich gemeinnützige Gliederungen, Projektträger und korporative Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt Mitglied bei AWO International werden, d. h. Bezirks- und Landesverbände, Kreisverbände und Ortsvereine der AWO. Willkommen sind darüber hinaus ausgegliederte gGmbHs der Arbeiterwohlfahrt sowie juristische Personen, die den Zweck des Vereins bereit sind zu unterstützen. Wir freuen uns insbesondere auch über Mitgliedschaften der AWO-Jugendwerke.

Bitte senden Sie uns Ihren Mitgliedsantrag per Brief, Fax oder E-Mail zu. Der Vorstand entscheidet dann bei seiner jeweils nächsten Sitzung über die Aufnahme als Mitglied.

Kontakt:
AWO International e. V.
z. H. Anica Vorwerk
Markgrafenstr. 11
10969 Berlin

E-Mail: anica.vorwerk[at]awointernational.de
Tel. 030 / 25292-771

 

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